Mietpreisüberhöhung

Mietpreisüberhöhung
Ordnungswidrigkeit nach § 5 WiStG 1954. M. begeht, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Wohnräumen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Was ein unangemessen hohes Entgelt ist, definiert § 5 II Ordnungswidrigkeit, wird mit bis zu 50.000 Euro geahndet.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Mietpreisüberhöhung — Mietpreisüberhöhung,   das Fordern unangemessen hoher Entgelte für die Vermietung von Wohnräumen, d. h., es werden unter Ausnutzung von Wohnungsknappheit Mieten verlangt, die mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wer… …   Universal-Lexikon

  • Mietwucher — ist ein juristischer Begriff und bezeichnet einen Sonderfall des Wuchers. Seine Bedeutung liegt sowohl auf strafrechtlichem, als auch auf zivilrechtlichem Gebiet. Der Tatbestand des Mietwuchers liegt vor, wenn die vereinbarte Miete die… …   Deutsch Wikipedia

  • Miete — Mietbetrag; Mietpreis; Leihgebühr; Mietzins; Pacht; Mieteinnahme * * * Mie|te [ mi:tə], die; , n: 1. Preis, den man für das Mieten (von etwas) bezahlen muss: die Miete für die Wohnung bezahlen; die Miete wurde erhöht; nach einem Wasserschaden… …   Universal-Lexikon

  • Preistreiberei — Überteuerung; Mondpreise (umgangssprachlich); überhöhte Preise; Wucher * * * Preis|trei|be|rei 〈f. 18; unz.〉 das Hinauftreiben der Preise * * * Preis|trei|be|rei, die (abwertend): künstliches Hinauftreiben der ↑ …   Universal-Lexikon

  • Wucher — Überteuerung; Preistreiberei; Mondpreise (umgangssprachlich); überhöhte Preise * * * Wu|cher 〈m. 3; unz.〉 1. Erzielung eines im Verhältnis zur Leistung zu hohen Gewinns, indem die Notlage, Unerfahrenheit od. der Leichtsinn des anderen ausgenützt… …   Universal-Lexikon

  • Miet- und Pachtzinsen — I. Allgemein:Vergütung für die vertragsmäßige Gebrauchs oder Nutzungsüberlassung der vermieteten Sachen oder Räume bzw. der verpachteten Gegenstände (⇡ Miete, ⇡ Mietpreisrecht, ⇡ Mietpreisüberhöhung, ⇡ Mietwucher, ⇡ Pacht). Im kaufmännischen… …   Lexikon der Economics

  • Mietpreisrecht — Rechtsvorschriften über den Mietzins (⇡ Miete). Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gilt die Neubaumietenverordnung i.d.F. vom 12.10.1990 (BGBl I 2203) m.spät.Änd. Das Recht, Mieten frei zu vereinbaren, ist begrenzt (⇡ Mietwucher, ⇡… …   Lexikon der Economics

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